Vor ein paar Tagen wurden wir von unserem Verband darüber informiert, dass Servicefahrer und Servicekräfte, die Pflegeeinrichtungen im Rahmen ihrer Tätigkeit betreten, sich nun auch impfen lassen können:
„Fahrer und Servicekräfte sind im ,,Ländle“ ab sofort gegen Corona impfberechtigt !!!
Dazu gehören Fahrer und Servicekräfte, die Einrichtungen vertragsgemäß betreten (müssen) oder in den Einrichtungen z.B. die Wäsche verteilen und diese Einrichtungen Corona gefährdet sind.
Grundlage ist die Bundesimpfverordnung vom 08.02.2021, die die Priosierung festlegt (z.B. Stufe 1 = Ü 80- Jährige) allerdings in Verbindung einer großzügigen und sinnvollen ,,impfbetonten“ Auslegung dieser Verordnung für die Stufen 2 und 3 , wie es andere Bundesländer wie z.B. Bayern, Hessen und Rhl.-Pfalz (noch) nicht machen. Diese Auslegung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg unter der Rubrik: Viele weitere Menschen sind ab sofort impfberechtigt. Dort finden Sie unter den Ziff. 5/6 und auch 9, eigentlich die Kunden aufzählend, den Hinweis, dass auch Bedienstete externer Dienstleister, die diese Einrichtungen versorgen, jetzt schon impfberechtigt sind.
Die Mitarbeiter benötigen dazu eine Arbeitgeberbescheinigung, also von unseren Betrieben, in welchen Einrichtungen sie tätig sind.
Entweder man stellt diese Arbeitgeberbescheinigung ganz einfach aus (Anlage) oder man lädt sie von der Internetseite des Sozialministeriums herunter, die allerdings mehr auf Pflegepersonal ausgerichtet ist.
Wohl nicht erforderlich aber zumindest selektiv ausgewählt nützlich wäre der eine oder andere Kunde mit einer Bescheinigung der Einrichtung, dass das Personal unserer Betriebe diese Einrichtungen zur Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung betreten muss und dabei Kontakt zum übrigen Personal der Einrichtung und deren Bewohner unausweichlich ist. Bestätigungen von einer oder zwei Einrichtung(en) wären sicher ausreichend.
Die Mitarbeiter müssen Ü 18 Jahre und dürfen bislang nicht über 65 Jahre alt sein. Dann sind sie für die Impfung berechtigt.
Für Impftermine nutzt man entweder die 116117 oder geht über www.impfterminservice.de
Zum gesamten Impfthema gibt die Internetseite des Sozialministeriums vernünftige Aufklärung, auch wo die Impftermine wahrgenommen werden können.“
Der erste Mitarbeiter hat dies am gestrigen Mittwoch bereits nutzen können. Wir hoffen damit einen wertvollen Beitrag zum Schutz gefährderter Personen in den Einrichtungen leisten zu können.