Nach den vielen Unsicherheiten zur Gasversorgung während der Gasmangellage im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur am 16. März bekannt gegeben, dass sie eine Analyse der Wertschöpfungsketten hinsichtlich des Gasbedarfs und deren Bedeutung und Schutzstatus durchgeführt hat. Damit möchte die Bundesnetzagentur sich auch auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vorbereiten. In einer Gasmangellage nimmt die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler eine zentrale Rolle zur Sicherstellung der Versorgung mit dem lebenswichtigen Gasbedarf ein, daher wollte die Agentur solche Gasverbräuche zu identifizieren, deren Einschränkung erhebliche Folgen für die Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen hätte.
Erfreulich dabei: Beim Schutzstatus orientiert sich die Bundesnetzagentur an der vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlichten Liste der Sektoren und Branchen kritischer Infrastrukturen als „besonders schützenswert“ oder „weniger schützenswert“. Die Bundesnetzagentur zieht diese Klassifizierung zur Erstellung der Liste der besonders schützenswerten Produktionsbereiche heran. Diese Liste würde die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage nutzen, um die Bereiche festzulegen, die von einer Gasbezugsreduktion ausgenommen wären.
Besonders positiv ist, dass hierunter beispielsweise auch die Dienstleister im Gesundheitswesen, also etwa Krankenhaus- und Pflegeheimwäschereien zählen, aber auch wirtschaftsnahe Dienstleister, beispielsweise für die Nahrungsmittelindustrie oder die Logistik und sonstige Dienstleister, worunter aus Sicht des DTV auch Textilreiniger fallen würden. Die Überzeugungsarbeit des DTV war an der Stelle also erfolgreich.